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Baulexikon

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Die Bundesregierung bereitet eine neue Wärmeschutzverordnung vor. Sie senkt wieder, wie ihre beiden Vorgänger, den Energiebedarf für die Hausheizung. Das Neue an dieser dritten Wärmeschutzverordnung (voraussichtlich ab dem Jahr 2000 oder 2001): Sie beschränkt den jährlich zulässigen Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes. Niedrigenergiehäuser sind also der Trend von morgen! Die neue Wärmeschutzverordnung soll voraussichtlich Anfang 2001 herauskommen - BauPraxis wird einen Vorabdruck bereitstellen, falls er früher verfügbar ist. Der Nachweis des baulichen Wärmeschutzes erfolgt heute nach einem grundsätzlich neuen Konzept. Die thermische Qualität eines Gebäudes wird nicht mehr allein durch die Wärmedämmung der Bauteile, dem "k-Wert", beurteilt. Im Mittelpunkt steht jetzt der Heizenergiebedarf eines Gebäudes: Bei der Berechnung werden die - Wärmeverluste durch die Außenbauteile und Lüftung - Wärmegewinne durch die Sonne und elektrische Geräte in einer sogenannten "Energiebilanz" erfasst. Das Ergebnis erlaubt eine Abschätzung des Energieverbrauches eines Gebäudes. Das Nachweisverfahren der Wärmeschutzverordnung verlangt keinen Mindest-Wärmedämmwert der einzelnen Bauteile. Es fordert lediglich den Nachweis, dass das Gebäude nicht insgesamt zu viel Heizwärme benötigt.