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Baulexikon

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Die 3. Wärmeschutzverordnung (WSVO) vom 1. Januar 1995 soll durch eine neue Energiesparverordnung abgelöst werden. Dies wird aber voraussichtlich erst nach dem Jahr 2000 der Fall sein. Bis dahin gilt die bestehende WSVO. Sie fordert den Wärmebedarfsausweis, der mit zum Bauantrag gehört. Der umfangreiche Ausweis muss den Jahres-Heizwärmebedarf des betreffenden Hauses "ausweisen" (daher der Name). Dieser Bedarf muss unter dem in der WSVO vorgegebenen maximal zulässigen Heizwert bleiben. Um diesen Wert einzuhalten, müssen die verschiedenen Baustoffe sowie die Stärke und Ausführung der Dämmung berechnet werden. Das kann auf zwei Arten geschehen: Nach dem Bauteilverfahren müssen für einzelne Bauteile (Außenwände, Dach usw.) bestimmte Dämmmwerte erreicht werden. Dieses Verfahren darf nur angewendet werden bei Gebäuden bis zu 2 Geschossen mit maximal 3 Wohneinheiten. Nach dem Energiebilanzverfahren sind keine bestimmten Werte für einzelne Bauteile vorgeschrieben. Deshalb kann zum Beispiel eine Außenwand mit guten Dämmeigenschaften eine reduzierte Dachdämmung ermöglichen. Die Berechnung ist etwas komplizierter, dafür sind die Möglichkeiten zur Gestaltung des Hauses und zur Wahl der Baustoffe freier. Unter Umständen wird das Haus dadurch preiswerter. Der spezielle Vorteil dieser Methode liegt außerdem darin, dass Energiegewinne - z. B. durch Sonneneinstrahlung - individuell angerechnet werden.