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Baulexikon

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Nach der Ausschreibung erfolgt die Vergabe der Aufträge an die Bau- oder Handwerksfirmen, die das terminlich, fachlich und preislich günstigste Angebot unterbreiten konnten. Bei der Vergabe muss unbedingt auf die Gültigkeit der Bestimmungen der VOB hingewiesen werden. Zudem gelten alle im Leistungsverzeichnis festgehaltenen Abmachungen. Gleitklauseln sind kritisch zu überprüfen, auch sollte es dem Auftragnehmer untersagt werden, Forderungen an andere abzutreten. Gewährleistungsansprüche könnten dann nicht mehr gesichert sein.