
Baulexikon
Ist die Baugrube ausgehoben, wird das Haus entsprechend dem amtlichen Lageplan von einer Vermessungsstelle abgesteckt. Die Fluchten des Bauvorhabens markieren »Schnurgerüste«. Der Vermessungsingenieur fertigt danach eine Absteckungsbescheinigung aus, die bei der Rohbau-Abnahme der Baubehörde vorgelegt wird. Dazu ist jeder Bauherr verpflichtet, denn alle Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer verpflichten den Bauherrn, bei der Errichtung eines Gebäudes oder bei einer sonstigen Grundriß-Veränderung die bauliche Anlage von einer Vermessungsstelle katastermäßig einmessen zu lassen. Mit dem Ergebnis der Einmessung, dem sogenannten Fortführungsriß, können dann die Katasterkarten fortgeführt werden. Das ist wichtig, da die meisten Kreditinstitute vor Auszahlung des Darlehens diese Bescheinigung einer befugten Vermessungsstelle fordern. Diese Bescheinigung heißt Grenzinnehaltungsbescheinigung und besagt auch, dass das Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen ordnungsgemäß errichtet wurde.
