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Baulexikon

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Seit Januar 1996 gilt die neue Wärmeschutzverordnung. Diese neue Verordnung legt das Niveau der erforderlichen Wärmedämmung von Wohnhäusern bei Neubauten fest. Dies bedeutet, dass mit der Einhaltung der hier festgesetzten Höchstwerte die ökologischen und energetischen Anforderungen an moderne Gebäude sichergestellt werden. In der aktuellen Wärmeschutzverordnung wurde der Begriff erstmals einheitlich definiert: Demnach müssen Niedrig-Energie-Häuser den zulässigen Heizwärmebedarf um 25 Prozent unterschreiten. Das bedeutet: Der Heizwärmebedarf, der benötigt wird, um ein Gebäude auf einer gewünschten Temperatur zu halten, muss also mindestens 25 Prozent unter den Vorgaben dieser WSVO liegen. Diese Verordnung schreibt einen Jahres-Heizwärmebedarf von maximal 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter vor. Demnach dürfen Niedrig-Energie-Häuser nur 75 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter im Jahr verbrauchen. Als zusätzlichen Beitrag zum Umweltschutz unterstützt der Staat finanziell den Bau von Niedrig-Energie-Häusern.

Niedertemperatur-Schornstein
Schornstein, der gegen Kondensat resistent ist. Abgas erzeugt bei niedrigen Abgastemperaturen Kondensat. Es sollte am Fuß des Schornsteines aufgefangen und abgeleitet werden. Brennwert-Schornsteine sind stets Niedertemperatur-Schornsteine.