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Baulexikon

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Die Geschossflächenzahl ist ein Maß für die Dichte einer Bebauung und wird von den Kommunen im Bebauungsplan festgelegt. Die Geschossflächenzahl 0,4 bedeutet beispielsweise, dass auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück maximal 400 Quadratmeter Geschossfläche gebaut werden darf. Dabei bleibt zunächst offen, wie sich die Geschossflächen verteilen, ob also in die Höhe oder in die Breite gebaut wird, da die Anzahl der Geschosse durch andere Vorschriften geregelt wird. Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse (die Außenmasse sind maßgebend), wobei je nach Landesrecht Balkone und Terrassen unberücksichtigt bleiben können.