Die von der Baubehörde erteilte Erlaubnis zur Nutzung eines Gebäudes.
Der Rohbau wird mit einem Zwischenbescheid baurechtlich abgenommen
(dazu ist auch der Schornsteinfegerschein notwendig) und zum Ausbau
freigegeben. Der fertige Bau erhält dann den "Gebrauchs-Abnahmeschein"!