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Baulexikon

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Anhand des so genannten Aufmaßes wird die erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und bei der Endabrechnung zugrunde gelegt. Bei Festpreisvereinbarungen entfällt die Aufmaß-Abrechnung. Berechnungsgrundlage für das Aufmaß ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).