Anhand des so genannten Aufmaßes wird die erbrachte Bauleistung nach
der Fertigstellung erfasst und bei der Endabrechnung zugrunde gelegt.
Bei Festpreisvereinbarungen entfällt die Aufmaß-Abrechnung.
Berechnungsgrundlage für das Aufmaß ist die VOB (Verdingungsordnung für
Bauleistungen).