
Baufinanzierungslexikon
Das ZVE ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte (GDE) abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Kinder- und Haushaltsfreibetrag sowie Härteausgleich. Dabei wird der Gesamtbetrag der Einkünfte höchstens bis Null gemindert. Anders als Werbungskosten führen Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge nicht zu einem negativen Ergebnis, das als Vor- oder Rücktrag die Steuerlast früherer oder späterer Jahre mindern könnte.
