
Baufinanzierungslexikon
Bei allen Zinsberechnungen in Deutschland wird nach Tagen abgerechnet, allerdings wurde hier eine Vereinfachung vereinbart: Ein Monat hat 30 Tage, damit summiert sich ein Kalenderjahr auf eine Länge von 360 Tagen, egal ob es ein Schaltjahr oder ein übliches ist. Diese Methode zur Berücksichtigung von Zinstagen wird daher auch als 30/360-Tage-Methode bezeichnet. In einigen Monaten wird Ihnen also ein Tag geschenkt, in einem normalen Februar zahlen Sie dagegen für zwei Tage Zinsen, die gar nicht stattgefunden haben. In der Regel zahlen Sie für 5 Tage im Jahr keinen Pfennig. Da sich die Banken auch nach dieser Methode refinanzieren ist hier kein kalkulatorischer Ausgleich notwendig, es sei denn, es handelte sich um Auslandsgeschäfte. Natürlich widerspricht diese Vereinfachung dem allgemein anerkannten Grundsatz: Zeit ist Geld. International ist dagegen auch die Methode üblich, mit tatsächlichen Kalendertagen zu rechnen. Sie wird auch als echte-Tage-Methode bezeichnet. Bestechend ist hier auch, daß kein Regelwerk vonnöten ist, denn auch die 30/360-Tage-Methode läßt einige wenige Details ungeklärt. Die zweite Frage, neben der, wieviel Tage ein Monat hat, ist die, wieviel Zinstage in einem Zeitraum berücksichtigt werden. Ein Darlehen wird vom 01.01. bis zum 11.01. zur Verfügung gestellt. Nun besteht die Schuld an insgesamt 11 Kalendertagen. Geht man allerdings davon aus, daß Aus- und Rückzahlung mittags geschehen, so wird man zu der Ansicht neigen, daß diese Tage nicht voll zählen können. Allgemeine Praxis ist daher, den ersten Tag nicht, wohl aber den letzten zu berechnen. Die Zahl der Zinstage ergibt sich dann einfach aus 11 minus 1 gleich 10.
