
Baufinanzierungslexikon
Die MaBV sieht beim Bauen mit einem Bauträger folgende Teilbeträge vor:
- nach Beginn der Erdarbeiten
bei Grundstückserwerb 30 %
bei Erbbaurecht 20 %
- nach Rohbaufertigstellung 40 %
- Fertigstellung der Dachflächen 8 %
- Fertigstellung Rohinstallation Heizung 3 %
- Fertigstellung Rohinstallation Sanitär 3 %
- Fertigstellung Rohinstallation Elektro 3 %
- Fertigstellung Fenstereinbau 10 %
- Fertigstellung Putzarbeiten 6 %
- Fertigstellung Estrich 3 %
- Fertigstellung Fliesen 4 %
- nach Bezugsfertigkeit 12 %
- Fertigstellung Fassadenarbeiten 3 %
- nach vollständiger Fertigstellung 5 %
Die erste Position wird von der Vertragssumme, die übrigen von der dann verbleibenden Summe gerechnet.
Sind
die Bauverträge direkt mit den Unternehmern abgeschlossen worden,
werden die Handwerker je nach Vertragsart, besonders bei umfangreichen
Leistungen, sogenannte à-conto-Rechnungen (= Abschlagsrechnungen)
stellen. Nach vollständiger Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung
erfolgt die Abnahme, anschließend stellt der Unternehmer die
Schlußrechnung.
