Baufinanzierungslexikon

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Wiederaufbau setzt die Zerstörung, Wiederherstellung die Beschädigung eines Gebäudes mindestens oberhalb des Kellers voraus, so daß in beiden Fällen Räume aus bau- oder gesundheitsaufsichtlichen Gründen nicht mehr benutzt werden können. Die Zerstörung oder Beschädigung darf nicht durch "Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkung entstanden sein".