
Baufinanzierungslexikon
Zu unterscheiden sind drei Ermittlungsverfahren, und zwar das Vergleichswertverfahren für alle Nutzungen, das Sachwertverfahren, das für eigengenutztes Eigentum anzuwenden ist, und das Ertragswertverfahren, das für vermietetes Eigentum oder Mischformen gewählt wird. In bestimmten Fällen kann als Verkehrswert ein Mittelwert aus Sach- und Ertragswert gebildet werden. Grundlage bilden die Wertermittlungsverordnung und die Wertermittlungsrichtlinien unter Einbeziehung der Ergänzenden Hinweise für das Gebiet der neuen Länder.
