
Baufinanzierungslexikon
Die Wärmeschutzverordnung (WSchV, inkraftgetreten am 01.01.1995) stellt an alle Bauteile entsprechende Anforderungen. Der Wärmeschutznachweis ist Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung. Für Wohngebäude mit maximal zwei Vollgeschossen und maximal drei Wohneinheiten gilt das vereinfachte Nachweisverfahren oder Bauteilverfahren.
