Baufinanzierungslexikon

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Teil A enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Bauleistungen. In Teil B werden die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen behandelt. Teil C schließlich beschreibt zu jedem Gewerk, welche Angaben die Leistungsverzeichnisse enthalten müssen, welche Bedingungen die verwendeten Stoffe und/oder Bauteile erfüllen müssen, welche Ausführungsvoraussetzungen gegeben sein müssen, welche Leistungen vertragsgemäß zu erbringen sind und wie die Abrechnung erfolgt.