
Baufinanzierungslexikon
Bei Hypothekendarlehen bestimmen die Tilgungsanrechnungen, wann die
Bank die eingehenden Tilgungsraten von der zu verzinsenden Schuld
abzieht. Das geschieht keineswegs immer sofort, sondern meist mit
Verzögerung. Dies kann einmal im Monat geschehen (monatliche
Verrechnung), einmal im Vierteljahr (vierteljährliche Verrechnung) oder
auch nur jeweils am Jahresende (jährliche Verrechnung). Eine verzögerte
Verrechnung der Tilgung erhöht den Effektivzins. Denn der Kunde zahlt
Zinsen für Schulden, die er schon zurückgezahlt hat. Wie das jeweilige
Kreditinstitut vorgeht, kann der Bauherr der Zinsberechnungsklausel im
Darlehensvertrag entnehmen.
