Baufinanzierungslexikon

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Bei Hypothekendarlehen bestimmen die Tilgungsanrechnungen, wann die Bank die eingehenden Tilgungsraten von der zu verzinsenden Schuld abzieht. Das geschieht keineswegs immer sofort, sondern meist mit Verzögerung. Dies kann einmal im Monat geschehen (monatliche Verrechnung), einmal im Vierteljahr (vierteljährliche Verrechnung) oder auch nur jeweils am Jahresende (jährliche Verrechnung). Eine verzögerte Verrechnung der Tilgung erhöht den Effektivzins. Denn der Kunde zahlt Zinsen für Schulden, die er schon zurückgezahlt hat. Wie das jeweilige Kreditinstitut vorgeht, kann der Bauherr der Zinsberechnungsklausel im Darlehensvertrag entnehmen.