Baufinanzierungslexikon

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Bei Treppen gibt das Steigungsverhältnis die Anzahl der Steigungen, die Steigungshöhe und die Auftrittsbreite an, z.B. 15 STG 187/26, das bedeutet: 15 Steigungen, Steigungshöhe 18,7 cm, Auftrittsbreite 26 cm. Das Steigungsverhältnis ist abhängig von der Geschoßhöhe und wird nach der Schrittmaßregel berechnet.