Baufinanzierungslexikon

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Veräußerungsgewinne aus Immobiliengeschäften sind grundsätzlich steuerfrei. Liegt jedoch zwischen Kauf und Veräußerung einer Immobilie ein Zeitraum von weniger als 2 Jahren und übersteigt der Verkaufpreis den Kaufpreis, so ist ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstanden. Spekulationsverluste sind nur mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres zu verrechnen, sie mindern nicht die übrigen Einkünfte.