Baufinanzierungslexikon

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Damit Treppen bequem begangen werden können, geht man von einer durchschnittlichen Schrittlänge von 63 cm aus. Steigungshöhe und Auftrittsbreite berechnen sich daher so, daß die Summe von zwei Steigungsmaßen und einem Auftrittsmaß zwischen 60 und 65 cm liegen muss