Baufinanzierungslexikon

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Üblicherweise wird für jedes langfristige Darlehen ein Konto geführt, das sich in wesentlichen Merkmalen nicht von einem Spar- oder Girokonto unterscheidet. Mit der Kontoführung werden im Darlehensvertrag grundsätzlich drei Festlegungen getroffen:
Die Häufigkeit und Termine der zu zahlenden Raten. Hierbei beschreibt der Termin der ersten Ratenzahlung sowie die Anzahl der Raten pro Jahr beziehungsweise das Zeitintervall (jährlich, vierteljährlich oder häufig monatlich) hinlänglich die Fälligkeit des Schuldendienstes.
Die Häufigkeit und Termine der Tilgungsanrechnungen. Der Tilgungsanteil der Raten mindert die aktuelle Restschuld, zinsmindernd wirkt sich die Rate jedoch erst ab bestimmten Terminen aus. Bezüglich des Saldos für die Zinsberechnung werden die Raten nicht sofort gutgeschrieben, sondern bis zum nächsten Tilgungsanrechnungstermin auf einem Interimskonto "geparkt". Dies kann soweit gehen, daß die Raten erst am Ende eines Kalenderjahres zinsmindernd gutgeschrieben werden.
Die Häufigkeit und Termine der Zinsverrechnungen. Die Zinsverrechnungstermine legen fest, wie oft die angefallenen Zinsen dem Konto belastet werden. Je häufiger im Jahr, desto krasser setzt der Zinseszinseffekt ein. Gibt es nur einen Zinsverrechnungstermin pro Jahr, so handelt es sich um eine sogenannte einfache Verzinsung. Werden die Zinsen jedoch monatlich belastet, so sind bereits ab dem zweiten Monat Zinsen auf die Zinsen des ersten Monats zu zahlen. Dies ist der Zinseszinseffekt.