
Baufinanzierungslexikon
Üblicherweise wird für jedes langfristige Darlehen ein Konto geführt,
das sich in wesentlichen Merkmalen nicht von einem Spar- oder Girokonto
unterscheidet. Mit der Kontoführung werden im Darlehensvertrag
grundsätzlich drei Festlegungen getroffen:
Die
Häufigkeit und Termine der zu zahlenden Raten. Hierbei beschreibt der
Termin der ersten Ratenzahlung sowie die Anzahl der Raten pro Jahr
beziehungsweise das Zeitintervall (jährlich, vierteljährlich oder
häufig monatlich) hinlänglich die Fälligkeit des Schuldendienstes.
Die
Häufigkeit und Termine der Tilgungsanrechnungen. Der Tilgungsanteil der
Raten mindert die aktuelle Restschuld, zinsmindernd wirkt sich die Rate
jedoch erst ab bestimmten Terminen aus. Bezüglich des Saldos für die
Zinsberechnung werden die Raten nicht sofort gutgeschrieben, sondern
bis zum nächsten Tilgungsanrechnungstermin auf einem Interimskonto
"geparkt". Dies kann soweit gehen, daß die Raten erst am Ende eines
Kalenderjahres zinsmindernd gutgeschrieben werden.
Die Häufigkeit
und Termine der Zinsverrechnungen. Die Zinsverrechnungstermine legen
fest, wie oft die angefallenen Zinsen dem Konto belastet werden. Je
häufiger im Jahr, desto krasser setzt der Zinseszinseffekt ein. Gibt es
nur einen Zinsverrechnungstermin pro Jahr, so handelt es sich um eine
sogenannte einfache Verzinsung. Werden die Zinsen jedoch monatlich
belastet, so sind bereits ab dem zweiten Monat Zinsen auf die Zinsen
des ersten Monats zu zahlen. Dies ist der Zinseszinseffekt.
