
Baufinanzierungslexikon
Kapitallebensversicherungen dienen nicht nur der Todesfallabsicherung,
sondern auch der Geldanlage. Ob Todesfall oder Ablauf der vereinbarten
Laufzeit: Die Versicherung zahlt grundsätzlich die vereinbarte
Versicherungssumme plus die bis dahin aus den Beiträgen
erwirtschafteten Zinsanteile (Überschußanteil). Die Versicherungssumme
ist von den Gesellschaften garantiert, die Ablaufleistung kann nicht
garantiert werden, weil sie von der Überschußbeteiligung abhängt.
Kapitallebensversicherungen
werden auch zur Rückzahlung eines tilgungsfrei gestellten Baudarlehens
eingesetzt. Dabei tritt der Schuldner die Ansprüche aus der
Kapitallebensversicherung an seinen Geldgeber ab. Für eine
eigengenutzte Immobilie ist der Einsatz einer Festhypothek mit
unterlegter Kapitallebensversicherung nur bedingt zu empfehlen. Sie ist
meist teurer als das Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse. Es
sei denn, für den Bauherren besteht die Möglichkeit, die Beiträge im
Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Ein
kurzes Gespräch mit dem Steuerberater wird hier für Aufklärung sorgen.
Die
Einbindung einer bereits seit mehreren Jahren bestehenden
Lebensversicherung kann dagegen durchaus sinnvoll sein. Hier ist der
aktuelle Rückkaufwert und die zu erwartende Rendite für die
Restlaufzeit zu überprüfen. Liegt die Renditeprognose höher als der
Effektivzins für bankübliche Annuitätendarlehen, sollte die
Lebensversicherung in die Finanzierung einfließen.
