Baufinanzierungslexikon

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Kapitallebensversicherungen dienen nicht nur der Todesfallabsicherung, sondern auch der Geldanlage. Ob Todesfall oder Ablauf der vereinbarten Laufzeit: Die Versicherung zahlt grundsätzlich die vereinbarte Versicherungssumme plus die bis dahin aus den Beiträgen erwirtschafteten Zinsanteile (Überschußanteil). Die Versicherungssumme ist von den Gesellschaften garantiert, die Ablaufleistung kann nicht garantiert werden, weil sie von der Überschußbeteiligung abhängt.
Kapitallebensversicherungen werden auch zur Rückzahlung eines tilgungsfrei gestellten Baudarlehens eingesetzt. Dabei tritt der Schuldner die Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung an seinen Geldgeber ab. Für eine eigengenutzte Immobilie ist der Einsatz einer Festhypothek mit unterlegter Kapitallebensversicherung nur bedingt zu empfehlen. Sie ist meist teurer als das Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse. Es sei denn, für den Bauherren besteht die Möglichkeit, die Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Ein kurzes Gespräch mit dem Steuerberater wird hier für Aufklärung sorgen.
Die Einbindung einer bereits seit mehreren Jahren bestehenden Lebensversicherung kann dagegen durchaus sinnvoll sein. Hier ist der aktuelle Rückkaufwert und die zu erwartende Rendite für die Restlaufzeit zu überprüfen. Liegt die Renditeprognose höher als der Effektivzins für bankübliche Annuitätendarlehen, sollte die Lebensversicherung in die Finanzierung einfließen.