Baufinanzierungslexikon

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Das Baudarlehen wird in der Regel durch eine Verpfändung des Grundstücks gesichert. Dieses Grundpfandrecht wird in das Grundbuch eingetragen. Dabei hat der angehende Hausherr die Wahl zwischen einer Buchschuld oder einer teureren Briefschuld. Letztere hat den Vorteil, daß sie später bei einer Umschuldung ohne kostenpflichtige Grundbuchänderung übertragen werden kann.