
Baufinanzierungslexikon
Durch die Eintragung von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld) erhalten Kreditgeber eine dingliche Sicherheit in Form eines Pfandrechts an einem Grundstück und dem damit verbundenen Gebäude. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch beim jeweiligen Amtsgericht. Dabei bestimmt die Reihenfolge der Eintragungen, welche Forderung im Bedarfsfall zuerst zum Zuge kommt.
