
Baufinanzierungslexikon
Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird ermittelt aus den Überschußeinkunftsarten und den Gewinneinkunftsarten.
Zu
den Überschußeinkunftsarten zählen die Einkünfte aus nicht
selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und
Verpachtung und die sonstigen Einkünften, unter anderem
Spekulationsgewinne aus Immobiliengeschäften.
Einkünfte aus
selbständiger Arbeit und Gewerbetrieben sowie aus der Land- und
Forstwirtschaft werden zu den Gewinneinkunftsarten gerechnet.
Die
Summe dieser Einkünfte, vermindert um eventuell anfallende
Altersentlastungsbeträge und Freibeträge aus der Land- und
Forstwirtschaft, ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der GDE wird
als Einkommensgrenze nach § 10e und der Eigenheimzulage angewendet.
