Baufinanzierungslexikon

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Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird ermittelt aus den Überschußeinkunftsarten und den Gewinneinkunftsarten.
Zu den Überschußeinkunftsarten zählen die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünften, unter anderem Spekulationsgewinne aus Immobiliengeschäften.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbetrieben sowie aus der Land- und Forstwirtschaft werden zu den Gewinneinkunftsarten gerechnet.
Die Summe dieser Einkünfte, vermindert um eventuell anfallende Altersentlastungsbeträge und Freibeträge aus der Land- und Forstwirtschaft, ergeben den Gesamtbetrag der Einkünfte. Der GDE wird als Einkommensgrenze nach § 10e und der Eigenheimzulage angewendet.