
Baufinanzierungslexikon
Die Übertragung von Grundstücken ist auch nach dem geltenden Erbschaftsteuerrecht immer noch günstiger als der Übergang von Kapitalvermögen. Überschlägig kann man sagen, daß bei der steuerlichen Immobilienbewertung der tatsächliche Wert der Grundstücke höchstens bis zu 60 % erreicht wird, eher sogar noch weniger.
