Baufinanzierungslexikon

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Endfällige Darlehen werden meist nur zur Vorfinanzierung von noch nicht zugeteilten Bausparverträgen, zur Zwischenfinanzierung und im Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen eingesetzt. Sie werden auch als tilgungsfreie Darlehen oder Hypotheken mit Tilgungsaussetzung bezeichnet. Wie die Namen schon andeuten, findet hier während der Laufzeit keine Tilgung statt. Als laufende Leistungen sind hier nur Zinsen zu zahlen. Diese werden auf der Basis des vereinbarten Nominalzinses berechnet. Da keine Tilgung erfolgt, die Restschuld während der Laufzeit also konstant ist, muß bei der Kontoführung keine Tilgungsanrechnung festgelegt werden. Kostentreibende Kontoführungsvarianten ergeben sich jedoch aus der Art der Zinsberechnung und -zahlung. Während beim Standarddarlehen nach der Preisangabenverordnung die Zinsen einmal im Jahr nach der einfachen Zinsformel berechnet und gefordert werden, können im Vertrag auch kürzere Zinsperioden vereinbart, die Zinsen beispielsweise monatlich festgestellt werden. Die Fälligkeit und damit die Zahlung der Zinsen kann zudem unabhängig von den Berechnungsterminen erfolgen. Von vorschüssiger Zahlungsweise spricht man, wenn die Zahlung am Anfang der Zinsperiode fällig wird. Üblich ist auch die Formulierung 15 Tage vorfällig, wenn bei monatlicher Zahlungsweise in der Mitte der Periode gezahlt wird.