Baufinanzierungslexikon

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Bei Vertragsabschluß mit einem Bauträger muß bereits genau festliegen, welche Teilleistungen Sie in eigener Regie übernehmen wollen. Wichtig ist für alle Bereiche der Eigenleistungen, daß nur Leistungen vom Bauherrn selbst, seinen Familienangehörigen und von unentgeltlich (!) oder auf Gegenseitigkeit mitarbeitenden Helfern als Eigenleistungen anerkannt werden. Hier ist die Abgrenzung zur Schwarzarbeit, die mit Bußgeldern bis zu 25.600 Euro geahndet werden kann, relevant.
Inzwischen gibt es vermehrt Vorhaben, die in Gruppenselbsthilfe durchgeführt werden. Hierbei tun sich mehrere Bauherren zusammen, die von einem Fachmann in Gruppen eingeteilt und bei der Durchführung der Arbeiten während der gesamten Zeit, inklusive Planungsunterlagen, betreut und angeleitet werden. Welche Leistungen bei der öffentlichen Förderung als Ersatz für Eigenleistungen ganz oder teilweise angerechnet werden können, regeln einerseits das Zweite Wohnungsbaugesetz und die Zweite Berechnungsverordnung, andererseits die Richtlinien für Förderungsprogramme der Bundesländer und Gemeinden.