Baufinanzierungslexikon

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z

Bei der Vereinbarung eines Damnums oder Auszahlungsverlustes zahlt die Bank die Kreditsumme nicht zu 100 Prozent aus, sondern mit einem Abschlag von bis zu zehn Prozent. Dabei ist das Disagio nichts anderes als eine Vorauszahlung des Schuldners auf die Zinsen. Denn das Geldinstitut senkt gleichzeitig den Nominalzins des Kredits, so daß der Effektivzins etwa identisch bleibt. Der Vorteil für den Bauherrn: Er kann das Disagio unter bestimmten Voraussetzungen sofort steuersenkend geltend machen.