
Baufinanzierungslexikon
Die Zuteilung ist die Auszahlung der Bausparsumme eines
Bausparvertrages. Damit es zur Zuteilung kommt, sind gewisse Kriterien
zu erfüllen. So muß das im Bausparvetrag vereinbarte
Mindestsparguthaben erbracht sein, auch die Mindestvertragsdauer muß
gegeben sein. Entscheidend ist auch die Zuteilungsreihenfolge, die
durch die Bewertungszahl bestimmt wird. Die Ermittlung der
Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages erfolgt an 2 oder 4
Bewertungsstichtagen im Jahr, zu jedem dieser Tage gehören in der Regel
mehrere Zuteilungstermine. Es ergibt sich somit eine Zuteilungsperiode.
Häufig liegen die Bewertungsstichtage am Ende von
Kalendervierteljahren.
Alle
zu einem bestimmten Bewertungsstichtag gehörenden Bewertungszahlen
werden der Höhe nach geordnet. Damit können die im Rahmen der
Zuteilungsmasse bereitstehenden Verträge in gerechter Reihenfolge
zugesprochen werden. Ein Bausparvertrag mit höherer Bewertungszahl hat
Zuteilungsvorrang vor einem mit niedrigerer Bewertungszahl. An den
Bewertungsstichtagen wird für jeden Bausparvertrag individuell eine
Bewertungszahl berechnet, die das bisherige Sparverhalten
widerspiegelt. Dabei wird zum einen die absolute Höhe der Zahlungen als
auch der Zeitpunkt der Einzahlung berücksichtigt. Dieses kombinierte
Verfahren bevorzugt Sparer, die möglichst früh möglichst hohe
Einzahlungen getätigt haben.
