Baufinanzierungslexikon

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Die Zuteilung ist die Auszahlung der Bausparsumme eines Bausparvertrages. Damit es zur Zuteilung kommt, sind gewisse Kriterien zu erfüllen. So muß das im Bausparvetrag vereinbarte Mindestsparguthaben erbracht sein, auch die Mindestvertragsdauer muß gegeben sein. Entscheidend ist auch die Zuteilungsreihenfolge, die durch die Bewertungszahl bestimmt wird. Die Ermittlung der Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages erfolgt an 2 oder 4 Bewertungsstichtagen im Jahr, zu jedem dieser Tage gehören in der Regel mehrere Zuteilungstermine. Es ergibt sich somit eine Zuteilungsperiode. Häufig liegen die Bewertungsstichtage am Ende von Kalendervierteljahren.

Alle zu einem bestimmten Bewertungsstichtag gehörenden Bewertungszahlen werden der Höhe nach geordnet. Damit können die im Rahmen der Zuteilungsmasse bereitstehenden Verträge in gerechter Reihenfolge zugesprochen werden. Ein Bausparvertrag mit höherer Bewertungszahl hat Zuteilungsvorrang vor einem mit niedrigerer Bewertungszahl. An den Bewertungsstichtagen wird für jeden Bausparvertrag individuell eine Bewertungszahl berechnet, die das bisherige Sparverhalten widerspiegelt. Dabei wird zum einen die absolute Höhe der Zahlungen als auch der Zeitpunkt der Einzahlung berücksichtigt. Dieses kombinierte Verfahren bevorzugt Sparer, die möglichst früh möglichst hohe Einzahlungen getätigt haben.