
Baufinanzierungslexikon
Als verbindlicher Bauleitplan, der von den Gemeinden aufgestellt wird,
legt der Bebauungsplan für die entsprechenden Baugebiete fest, was
gebaut werden darf (Wohn-, Gewerbe-, Industriebauten, etc.) und in
welchem Umfang gebaut werden darf (Anzahl der Geschosse, Anteil der
bebauten Fläche, etc.). Darüber hinaus kann er Angaben oder
Anforderungen an Gebäudearten (Einzel-, Doppelhäuser, Hausgruppen,
etc.), Dachformen, Höhenlagen, etc., enthalten. Im Bebauungsplan und im
Flächennutzungsplan werden Baugebiete nach Art ihrer baulichen Nutzung
in folgende Bereiche aufgeteilt:
Wohnflächen (W) gemischte Bauflächen (M)
gewerbliche Bauflächen (G) Sonderbauflächen (S)
Soweit
es erforderlich ist, sind die für die Bebauung vorgesehenen Flächen
nochmals nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung zu
unterscheiden.
Kleinsiedlungsgebiete(WS) allgem. Wohngebiet (WA)
reine Wohngebiete (WR) besondere Wohngebiete (WB)
Dorfgebiete (MD) Mischgebiete /M)
Kerngebiete (MK) Industriegebiete (GI)
Gewerbebetriebe (GR) Sondergebiete (SO)
