Baufinanzierungslexikon

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Als verbindlicher Bauleitplan, der von den Gemeinden aufgestellt wird, legt der Bebauungsplan für die entsprechenden Baugebiete fest, was gebaut werden darf (Wohn-, Gewerbe-, Industriebauten, etc.) und in welchem Umfang gebaut werden darf (Anzahl der Geschosse, Anteil der bebauten Fläche, etc.). Darüber hinaus kann er Angaben oder Anforderungen an Gebäudearten (Einzel-, Doppelhäuser, Hausgruppen, etc.), Dachformen, Höhenlagen, etc., enthalten. Im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan werden Baugebiete nach Art ihrer baulichen Nutzung in folgende Bereiche aufgeteilt:

Wohnflächen (W) gemischte Bauflächen (M)
gewerbliche Bauflächen (G) Sonderbauflächen (S)

Soweit es erforderlich ist, sind die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nochmals nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung zu unterscheiden.

Kleinsiedlungsgebiete(WS) allgem. Wohngebiet (WA)
reine Wohngebiete (WR) besondere Wohngebiete (WB)
Dorfgebiete (MD) Mischgebiete /M)
Kerngebiete (MK) Industriegebiete (GI)
Gewerbebetriebe (GR) Sondergebiete (SO)