Baufinanzierungslexikon

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z

Der Bausparvertrag ist im Grunde ein Sparvertrag zur Erlangung eines zinsgünstigen Darlehens für den Wohnungsbau, das auch in Zeiten niedriger Zinsen noch günstiger ist als vergleichbare Hypothekendarlehen. Dabei nimmt der Sparer in der Ansparphase ebenfalls niedrigere Zinssätze in Kauf.

Im Bausparvertrag wird neben der Bausparsumme auch die Höhe des Sparbeitrages, das notwendige Mindestsparguthaben, die Bewertungszahl zur Zuteilungsreife, die Höhe der Tilgungsbeiträge sowie die Zinsen für Guthaben und Darlehen festgelegt. Über den exakten Zeitpunkt der Zuteilung dürfen die Bausparkassen im voraus keine Zusagen machen.

Ob der Bausparvertrag die optimale Finanzierungs- beziehungsweise Renditeform darstellt, hängt auch vom aktuellen Zinsszenario bei Abschluß des Bausparvertrages ab. Denn in einem Zinstief ist der Renditeverlust gegenüber anderen Anlageformen geringer als zu Hochzinszeiten. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, daß bis zur Auszahlung der vereinbarten Vertragssumme die Kapitalmarktzinsen im Kreditbereich angestiegen sind. Dann ist der Zinsabstand zu anderen Finanzierungsformen deutlich höher als bei Abschluß des Bausparvertrags.