
Baufinanzierungslexikon
Bei strittigen Ausführungen des Bauwerks oder von Bauwerksteilen muß ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, der den Umfang des Schadens oder Mangels neutral feststellt und auch eine entsprechende Minderung des Vertragspreises oder eine andere Art der Entschädigung umreißen kann.
