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Baufinanzierungslexikon

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Liegt die Baugenehmigung vor, werden aus den Genehmigungsplänen, eventuell mit Übernahme von Auflagen aus der Baugenehmigung, die Ausführungspläne im Maßstab 1:50 erstellt. Sie enthalten alle Angaben, die die einzelnen Unternehmer für ihre Bauleistungen benötigen.