Baufinanzierungslexikon

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Durch Ausbauten werden bisher nicht oder nur als Abstellflächen genutzte Räume zu Wohnraum. Unter Ausbau wird im Zweiten Wohnungsbaugesetz die Schaffung von Wohnraum in Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten, definiert; hierzu gehört auch die Modernisierung von Wohnraum, die durch Anpassung an geänderte Wohngewohnheiten erforderlich werden. Unter den Ausbauarbeiten versteht man demgegenüber alle Arbeiten die nicht zum Rohbau, also zu den Erd-, Mauer, Beton- und Zimmererarbeiten oder zur Fassade gehören.