
Baufinanzierungslexikon
Der Auftritt ist der waagerechte Teil einer Treppenstufe. Je nach Treppenart darf er eine bestimmte Breite nicht über- oder unterschreiten. Üblich ist eine Breite zwischen 25 und 29 cm. Je größer der Auftritt, desto kleiner die Steigung und um so bequemer ist die Treppe zu begehen.
