Baufinanzierungslexikon

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Architekten erbringen die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen und beraten beim Abschluß, der Durchführung und Abrechnung der Bauverträge, die der Bauherr abschließt, mit den ausführenden Firmen. Das Honorar für die Architektenleistungen orientiert sich einerseits an der gesamten Bausumme, andererseits an den einzelnen Leistungen, die der Architekt im Laufe des Bauvorhabens übernimmt. Diese Festlegungen sind in der HOAI festgelegt.

Der Leistungsumfang der einzelnen Planungsstufen, die der Architekt komplett, aber auch getrennt voneinander übernehmen kann, umfassen: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauleitung), Objektbetreuung und Dokumentation. Architektenverträge sollten in jedem Fall schriftlich (mit den Formblättern der Architektenkammern) geschlossen werden, um auch die Honorarforderungen eindeutig festzulegen.