
Baufinanzierungslexikon
Architekten erbringen die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen und
beraten beim Abschluß, der Durchführung und Abrechnung der Bauverträge,
die der Bauherr abschließt, mit den ausführenden Firmen. Das Honorar
für die Architektenleistungen orientiert sich einerseits an der
gesamten Bausumme, andererseits an den einzelnen Leistungen, die der
Architekt im Laufe des Bauvorhabens übernimmt. Diese Festlegungen sind
in der HOAI festgelegt.
Der
Leistungsumfang der einzelnen Planungsstufen, die der Architekt
komplett, aber auch getrennt voneinander übernehmen kann, umfassen:
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,
Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der
Vergabe, Objektüberwachung (Bauleitung), Objektbetreuung und
Dokumentation. Architektenverträge sollten in jedem Fall schriftlich
(mit den Formblättern der Architektenkammern) geschlossen werden, um
auch die Honorarforderungen eindeutig festzulegen.
