Staatliche Förderung
Der Staat hilft beim Bausparen kräftig mit
Bausparen wird mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt. Rund 85 Prozent aller Haushalte haben Anspruch auf diese Förderung. Zusammen können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr bis zu 167,36 Euro bei Ledigen und 334,71 Euro bei Verheirateten ergeben.
Wohnungsbauprämie
Sie erhalten pro Jahr 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen bis 512 Euro für Ledige bzw. 1.024 Euro für Verheiratete.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu
versteuerndes Einkommen 25.600 Euro bei Ledigen beziehungsweise 51.200
Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Darüber hinaus müssen Sie im
Jahr mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben und das Bausparguthaben nach Zahlung wohnwirtschaftlich verwendet wird.
Tipp : Schon mit 16 Jahren können Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 Euro im Jahr.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Ledigen beziehungsweise 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Für das Aktiensparen liegen die Einkommensgrenzen bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein.
Beispiel:
| Förderung pro Jahr | Alleinstehende | zusammenveranlagte Ehegatten |
| 8,8 % Wohnungsbauprämie bis zu: | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
| 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag bis zu: | 42,30 Euro | 84,60 Euro |
| 20 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf Aktiensparen bis zu: | 80,00 Euro | 160,00 Euro |
| mögliche Gesamtprämie: | 167,36 Euro | 334,71 Euro |
